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   BVerwG, 07.02.1989 - 8 CB 6.89   

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https://dejure.org/1989,13191
BVerwG, 07.02.1989 - 8 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,13191)
BVerwG, Entscheidung vom 07.02.1989 - 8 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,13191)
BVerwG, Entscheidung vom 07. Februar 1989 - 8 CB 6.89 (https://dejure.org/1989,13191)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Anforderungen an die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsache und ihre Darlegung im Revisionsverfahren

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  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 8 CB 6.89
    Die vom Kläger zur Begründung der begehrten Revisionszulassung geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG) bedarf nach § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Darlegung einer grundsätzlichen, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage, deren Beantwortung dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], st.Rspr).
  • BVerwG, 03.08.1973 - VIII B 39.73
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 8 CB 6.89
    Die insoweit unzulässige Beschwerde kann nicht in eine zulässige Verfahrensrevision umgedeutet werden (Beschluß vom 3. August 1973 - BVerwG VIII B 39.73 - Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 112 S. 60 f., st.Rspr).
  • BVerwG, 04.07.1968 - VIII B 110.67

    Zurückstellung vom Wehrdienst - Verfahrensmängel als Zulassungsgrund im

    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 8 CB 6.89
    Soweit der Kläger rügt, das Verwaltungsgericht habe seine Aufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) verletzt, ist das Beschwerdevorbringen unbeachtlich, weil im Wehrpflichtrecht nach § 34 Abs. 2 Satz 1 WPflG - anders als nach § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO - Verfahrensmängel nur mit der zulassungsfreien Revision geltend gemacht werden können (Beschluß vom 4. Juli 1968 - BVerwG VIII B 110.67 - BVerwGE 30, 111 [BVerwG 04.07.1968 - VIII B 110/67], st.Rspr.).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 07.02.1989 - 8 CB 6.89
    Die vom Kläger zur Begründung der begehrten Revisionszulassung geltend gemachte grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 34 Abs. 2 Satz 2 WPflG) bedarf nach § 34 Abs. 3 Satz 1 WPflG in Verbindung mit § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO der Darlegung einer grundsätzlichen, bisher höchstrichterlich noch nicht geklärten Rechtsfrage, deren Beantwortung dazu dienen kann, die Rechtseinheit zu erhalten oder die Weiterentwicklung des Rechts zu fördern (Beschluß vom 2. Oktober 1961 - BVerwG VIII B 78.61 - BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61], st.Rspr).
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